Österreichische Arbeitnehmer können zu Qualifikations- und Fortbildungszwecken in einem Zeitraum von 4 Jahren eine Bildungskarenz von bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.
Die 12 Monate Bildungskarenz können entweder geteilt (Mindestdauer von 2 Monaten) oder in einem Mal abgeschlossen werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sie mit einer Bildungsteilzeit zu kombinieren.
Während der Bildungskarenz erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Viele unserer Sprachkurse erfüllen alle Anforderungen der Bildungskarenz und können in Florenz, Rom, Mailand oder Siena belegt werden.
Voraussetzungen:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Arbeitsverhältnis von mind. 6 Monaten ununterbrochener Dauer (Sonderregelungen für Saisonkräfte)
- Teilnahmenachweis an einer Bildungsmaßnahme von mind. 20 Wochenstunden
Kontaktiere bitte unser Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für ein unverbindliches Angebot und weitere Informationen.
Wir raten zu einer frühzeitigen Anmeldung, um die Antragsfristen des Arbeitsmarktservices einhalten zu können.
Hier findest du weitere Informationen über die Bildungskarenz.