BEVOR ES LOSGEHT
VISUM oder ETIAS
Welche Dokumente brauchst du, um in Italien zu studieren?
Bevor du dein Italien-Abenteuer beginnst, solltest du alle für einen regulären Aufenthalt in Italien erforderlichen Dokumente kennen.
Zunächst musst du prüfen, ob du für die Einreise ein VISA oder ETIAS (European Traveler Information and Authorization System) benötigst.
Zu diesem Zweck empfehlen wir einen Blick auf die Website des Außenministeriums vistoperitalia.esteri.it. Es handelt sich um eine mehrsprachige Website und du kannst ganz einfach deine bevorzugte Sprache auswählen.
Du wirst gebeten, einige Fragen zu deiner Nationalität, deinem Herkunftsland und der Dauer/dem Grund deines Aufenthalts zu beantworten. An dieser Stelle bekommst du auf der Website individuelle Informationen deiner Situation und Hinweise auf die nächsten Schritte.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Visums.
In der Regel müssen Personen aus Nicht-EU-Ländern folgende Dokumente nachweisen:
- Antragsformular für ein Einreisevisum ( Anzeigen ).
- Aktuelles Passfoto.
- Gültige Reisedokumente (dürfen nicht älter als 10 Jahre sein und sollten noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums Gültigkeit haben. Falls dein Dokument früher abläuft, erfährst du hier, was das für deine Reise bedeutet).
- Nachweis einer Unterkunft in Italien (Hotelbuchung, Bescheinigung der Unterkunft etc.).
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (der erforderliche Betrag ist in Tabelle A im Anhang zur Richtlinie des Innenministeriums vom 1. März 2000 angegeben ( Anzeigen ).
- Krankenversicherung (nur wenn du aufgrund einer Vereinbarung mit deinem Herkunftsland keinen Anspruch auf medizinische Versorgung in Italien hast).
- Anmeldebescheinigung für den Sprachkurs in Italien.
Quelle: vistoperitalia.esteri.it
Was ist ETIAS und wer braucht es?
Bei ETIAS handelt es sich um ein elektronisches Authentifizierungssystem, das von der Europäischen Union eingeführt wurde, um die Sicherheit sowohl für europäische Bürgerinnen und Bürger als auch für Reisende aus Nicht-EU-Ländern zu erhöhen. ETIAS ist derzeit für Staatsangehörige der Länder vorgeschrieben, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum benötigen (siehe Liste hier). Staatsangehörige dieser Länder müssen für Kurzaufenthalte in Italien (normalerweise bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen) eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.
Wie beantrage ich ETIAS?
Die Beantragung von ETIAS ist ein einfacher und günstiger Prozess. So gehst du vor:
- Online-Formular: Besuche das offizielle ETIAS-Portal und fülle das Online-Antragsformular aus. Du wirst gebeten, persönliche Daten, Passdaten, Reisedaten und den Reisezweck anzugeben.
- Zahlung der Gebühren: Nach dem Ausfüllen des Formulars musst du die Anmeldegebühr bezahlen. Die Zahlung kann per Kreditkarte oder einer anderen akzeptierten Zahlungsmethode erfolgen.
- Datenüberprüfung: Sobald deine Anfrage übermittelt und die Zahlung erfolgt ist, werden deine Daten durch Sicherheitsverfahren überprüft.
- ETIAS-Bestätigung: Wenn dein Antrag genehmigt wird, erhältst du deine ETIAS Bestätigung per E-Mail. Bitte drucke auf jeden Fall eine Kopie aus und nimm sie mit auf deine Reise.
- Reisen nach Europa: Mit deinem ETIAS kannst du nun in die Länder des Schengen-Raums reisen. Denk daran, dass das ETIAS nur für einen bestimmten Zeitraum und für kurze Aufenthalte gültig ist.
Wenn du weitere Informationen benötigst oder das Antragsverfahren einleiten möchtest, besuche die offizielle ETIAS-Website.
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Krankenversicherung
Wie schließt man eine Krankenversicherung ab, um ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten?
Eine gültige Krankenversicherung in Italien zu haben ermöglicht dir nicht nur, dein Visum zu beantragen, sondern auch, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu stellen, was innerhalb von 8 Tagen nach deiner Ankunft geschehen muss.
Du hast zwei verschiedene Möglichkeiten, eine Krankenversicherung abzuschließen:
1. Du kannst in deinem Heimatland eine Krankenversicherung abschließen, die von der italienischen Botschaft oder einem Konsulat vor deiner Ankunft in Italien genehmigt werden muss.
2. Du kannst dich in Italien an den Servizio Sanitario Nazionale (SSN) wenden, der dir einen kompletten Krankenversicherungsschutz garantiert. Dir wird ein Arzt zugewiesen, der sich um deine Gesundheit kümmert und eventuell Medikamente verschreibt oder Überweisungen zu Fachärzten erstellt. Dieser Service ist gratis. Die Anmeldung beim SSN ist ein Jahr gültig und kostet 149,77 Euro.
Um dich beim SSN anzumelden, musst du folgendermaßen vorgehen:
1. In einer italienischen Postfiliale deiner Wahl musst du einen sogenannten bollettino ausfüllen, um die Anmeldekosten beim SSN zu bezahlen (149,77 Euro).
2. Anschließend gehst du zu einer ASL (Azienda Sanitaria Locale) in deiner Nähe und gibst dort folgende Dokumente ab:
- Für EU-Bürger:
- Die Quittung der Zahlung des bollettino
- Deine europäische Krankenkarte TEAM/EHIC (European Health Insurance Card), die dir in deinem Heimatland im Voraus ausgestellt wird, oder das Modell E106
- Für Nicht-EU-Bürger:
- Die Quittung der Zahlung des bollettino
- Codice fiscale (ital. Steuernummer)
- Reisepass
- Beleg des Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung
- Selbstauskunft über die Anmeldung für den zu belegenden Kurs
- Selbstauskunft über den Aufenthalt/Wohnsitz
NACH DER ANKUNFT
Einige Dokumente sind von großer Bedeutung, wenn es um die Organisation und die Rechtmäßigkeit deines Aufenthaltes in Italien geht.
Codice fiscale (Steuernummer)
Das Finanzministerium weist jedem italienischen Staatsbürger sowie Personen, die sich längere Zeit in Italien aufhalten, einen Codice fiscale (eine italienische Steuernummer) zu, den du für viele bürokratische Vorgänge, wie die Anmeldung beim SSN, die Eröffnung eines Bankkontos oder das Unterschreiben eines Mietvertrages benötigst.
Wenn du schon vor deiner Ankunft in Italien einen Codice fiscale anfordern möchtest, wende dich bitte an die nächste Botschaft oder an ein italienisches Konsulat in deinem Land.
In Italien solltest du persönlich zu der nächstgelegenen Agenzia delle Entrate gehen, um dort deinen Codice fiscale zu beantragen.
Es genügt dein Reisepass/Personalausweis, wenn du EU-Bürger oder Staatsbürger einer der folgenden Länder bist:
Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, China, (nur Hongkong und Macao), Südkorea, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Neuseeland, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, USA, Vatikan und Venezuela.
Wenn du kein EU-Bürger bist, musst du außerdem den Beleg deines Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung dabei haben.
Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger
Wenn du EU-Bürger bist, kannst du dich bis zu 3 Monaten ohne jegliche Genehmigung in Italien aufhalten, solange du einen gültigen Ausweis besitzt, der auch im Ausland gilt.
Nach den 3 Monaten musst du dich im Ufficio Anagrafe del Comune (Einwohnermeldeamt) deiner Stadt in Italien anmelden.
Am Tag deines Termins solltest du folgendes mitbringen:
1. Reisepass oder Personalausweis
2. Selbstauskunft über die Anmeldung für den zu belegenden Kurs
3. Kopie von Dokumenten, die beweisen, dass du über ausreichend finanzielle Ressourcen verfügst, z.B. ein Bafögbescheid, oder ein Kontoauszug
4. Kopie der Quittung über die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages
Nicht-EU-Bürger
Wenn du aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommst, musst du innerhalb von 8 Tagen nach deiner Ankunft in Italien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Erstantrag
Solltest du zum ersten Mal einen Antrag stellen, musst du zunächst das Kit zur Antragstellung von Aufenthaltsgenehmigungen ausfüllen und abgeben, das du an jedem “Welcome Desk” in italienischen Postfilialen erhältst und in denen dir die Angestellten beim Ausfüllen helfen können.
Wenn das Kit ausgefüllt wurde, muss es in einer Postfiliale mit dem Logo Sportello amico gemeinsam mit folgenden Dokumenten abgegeben werden:
1. Eine Kopie des Reisepasses (nur die Seiten mit persönlichen Angaben und dem Visum)
2. Eine Kopie der Quittung über die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages
3. Eine Kopie der Anmeldungsbestätigung für den zu belegenden Kurs in Italien, mit einem Stempel der italienischen Botschaft oder des Konsulates (vor deiner Ankunft in Italien)
4. Eine “marca da bollo” im Wert von 16 Euro (erhältlich in Tabakläden)
5. Ein “bollettino postale”, der sich in dem Kit befindet und der notwendig ist, um die elektronische Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen (ca. 30 Euro) - hebe auch hier die Quittung auf!
Verschließe das Kit nicht, damit der Postangestellte kontrollieren kann, ob alles vollständig ist. Du wirst jetzt noch einmal 30 Euro für den Eingang des Antrages zahlen müssen.
Nun erhältst du von der Postfiliale ein Vorladungsschreiben mit dem Termin, den Du im Ufficio Immigrazione oder im nächsten Polizeikommissariat wahrnehmen musst.
Zu diesem Termin solltest du folgendes mitbringen:
1. Die Originale der Dokumente, die im Kit verlangt wurden
2. Die Quittungen aller von dir gezahlten “bollettini”
3. 4 Passfotos
Erneuerung
Solltest du länger in Italien bleiben, als erwartet, um deinen Italienischkurs zu verlängern, kannst du deinen Antrag auf die Aufenthaltsgenehmigung erneuern.
Um die Genehmigung zu Bildungszwecken zu verlängern, musst du erneut das Kit-Verfahren durchführen, und dabei angeben, dass es sich um eine Erneuerung handelt.
Auch in diesem Falle erhältst du das Kit in Postfilialen mit dem Logo Sportello Amico.
Das Kit musst du dann in der Postfiliale mit den gleichen Dokumenten wie beim ersten mal (Punkt 1 bis 5) abgeben, und zusätzlich eine Kopie des Teilnahmezertifikates oder der Prüfungsbescheinigung deines Sprachkurses beifügen.
Verschließe das Kit nicht, damit der Postangestellte kontrollieren kann, ob alles vollständig ist. Du wirst jetzt noch einmal 30 Euro für den Eingang des Antrages zahlen müssen.
Nun erhältst du von der Postfiliale ein Vorladungsschreiben mit dem Termin, den Du im Ufficio Immigrazione oder im nächsten Polizeikommissariat wahrnehmen musst, um deinen Erneuerungsantrag zu stellen.
Um langes Warten zu vermeiden, solltest du das Verfahren schon 60 Tage vor Ablauf deiner Aufenthaltsgenehmigung einleiten.
Bankkonto
Um ein Bankkonto in Italien zu eröffnen, musst du:
⁃ mind. 18 Jahre alt sein
⁃ einen gültigen Reisepass/Personalausweis besitzen
⁃ einen Codice fiscale besitzen
⁃ eine kleine Summe zur Aktivierung des Kontos einzahlen
Die Schalter der Banken sind in der Regel von 8:30-13:30 und von 15:00-16:00 geöffnet.
Die Schalter der Italienischen Post hingegen öffnen um 8:20 morgens (auch samstags), schließen aber zu verschiedenen Uhrzeiten.
Die nächstgelegene Postfiliale kannst du auf folgender Website finden:
https://www.poste.it/cerca/index.html#/vieni-in-poste/